Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Denis Pernath

1 Geltung

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Denis Pernath durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung beziehungsweise des Angebots von Denis Pernath durch den Auftraggeber spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
1.3 Die AGB von Denis Pernath gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Denis Pernath hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Denis Pernath in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Denis Pernath, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

2 Kostenvoranschläge

2.1 Soweit Denis Pernath Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, werden diese von Denis Pernath angezeigt, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Denis Pernath nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.2 Ein von Denis Pernath abgegebener Kostenvoranschlag gilt für die Dauer von 4 Wochen ab Zugang bei dem Auftraggeber. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Angebot durch eine Annahme oder Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) von dem Auftraggeber angenommen werden.

3 Rechteübertragung

3.1 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, holt der Auftraggeber oder Denis Pernath im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber ein. Die oben genannte Rechteeinräumung gilt nur für den von dem Auftraggeber angefragten zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzten Verwendungszweck. Eine etwaige Verlängerung der Nutzung bedarf einer gesonderten Rechteeinräumung bei den Rechteinhabern. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber.
3.2 Der Auftraggeber hat Denis Pernath von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
3.3 Leistungen von Dritten, die zur Durchführung einer Produktion erforderlich sind, darf Denis Pernath im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers nach vorheriger Abstimmung in Auftrag geben.

4 Bildmaterial

4.1 Bei dem von Denis Pernath geschaffenen Bildmaterial handelt es sich um künstlerische, urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
4.2 Die AGB von Denis Pernath haben Geltung für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Stufe des Schaffens es sich befindet oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
4.3 Gestaltungsvorschläge oder anzufertigende Konzepte sind eigenständige Leistungen von Denis Pernath und zu vergüten, soweit sie von dem Auftraggeber in Auftrag gegeben worden sind.
4.4 Soweit nicht anders vereinbart liefert Denis Pernath das in Auftrag gegebene Bildmaterial als RGB-Daten (Bildmodus) flach, d.h. ohne zusätzliche Photoshop-Ebenen an den Auftraggeber.
4.5 Wenn eine Bildbearbeitung mit in Auftrag gegeben wurde, beläuft sich der Umfang der Korrekturen nach Kundenwunsch wie im Angebot vereinbart.
4.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das ihm abgelieferte Bildmaterial innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Denis Pernath zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln hat schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Ablieferung des Bildmaterials, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels zu erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß.
4.7 Sofern das Bildmaterial nach dem vereinbarten Konzept gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, und, soweit es vom Konzept abweicht, nur Abweichungen enthält, die auf Weisungen des Auftraggebers beruhen oder von diesem genehmigt sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss sog. Geschmacksretouren).
4.8 Denis Pernath ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Denis Pernath steht das Urheberrecht an den Fotos/Bildmaterial nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
5.2 Die hergestellten Werke von Denis Pernath sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
5.3 Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. D.h. mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die vereinbarte einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welchen der Auftraggeber angegeben hat oder welcher sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
5.4 Jede über vorstehende Ziffer hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Denis Pernath und ist honorarpflichtig. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, für die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit diese nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Onlinedatenbanken oder in anderen elektronischen Archiven, die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.5 Ausschließliche Nutzungsrechte oder räumliche, örtliche bzw. inhaltliche Exklusivrechte oder Sperrfristen räumt Denis Pernath dem Auftraggeber gerne ein. Diese müssen gesondert vereinbart werden soweit das Angebot diese Rechteeinräumung nicht ausdrücklich enthält.
5.6 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes gestattet Denis Pernath nach vorheriger schriftlicher Zustimmung.
5.7 Der Auftraggeber ist nur nach vorheriger Zustimmung durch Denis Pernath berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte (hierzu zählen auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen) zu übertragen.
5.8 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials im redaktionellen Bereich ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Denis Pernath vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Der Urhebervermerk ist wie folgt anzubringen: „Foto: Denis Pernath“
5.9 Die zuvor genannte Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Honorare von Denis Pernath aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

6 Gewährleistung; Haftung

6.1 Denis Pernath haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Denis Pernath auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
6.2 Ansprüche des Auftraggebers gegen Denis Pernath aufgrund einer Pflichtver­letzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 6.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs-und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
6.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Bildmaterial (Foto-Dateien), Gestaltung und Produkt.
6.5 Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Denis Pernath nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Denis Pernath an Dritte vergibt.
6.6 Sofern Denis Pernath Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Denis Pernath hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz-und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Denis Pernath zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
6.7 Denis Pernath haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Denis Pernath ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
6.8 Denis Pernath haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Denis Pernath ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Denis Pernath bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
6.9 Denis Pernath übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebil­deter Personen oder Objekte.

7 Honorare

7.1 Es gilt das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
7.2 Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer 5.3 abgegolten.
7.3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Honorare zuarbeitender Dienstleister wie Styling, Haare/Make up o.ä., Modellhonorare, Kosten für zu­­sätzliches Fotoequipment und Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Kosten für die digitale Bildbearbeitung, Datenhandlingskosten, Reise- und Transportkosten, Spesen etc.) sind nicht in dem Honorar von Denis Pernath enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers nach vorangegangener schriftlicher Freigabe.
7.4 Denis Pernath bittet den Auftraggeber, daran zu denken, die Rechnung von Denis Pernath ihrer Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse beizufügen. Mehr Infos auf www.kuenstlersozialkasse.de
7.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, so sind 50 % der Angebotssumme nach Auftragserteilung vor Produktionsbeginn zur Zahlung fällig. Das Resthonorar wird nach Ablieferung des Bildmaterials zur Zahlung fällig.
7.6 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Auftraggebers zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
7.7 Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung bis zu 96 Stunden vor dem terminierten Beginn der Produktion besteht für Denis Pernath ein Anspruch auf Zahlung von 50 % der Netto-Angebotssumme zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit dem Auftrag gegenüber des Auftraggebers. Erfolgt die Kündigung innerhalb der 96 Stunden bis zu 48 Stunden vor dem terminierten Beginn der Produktion, besteht seitens Denis Pernath ein Anspruch auf Zahlung von 75 % der Netto- Angebotssumme gegenüber des Auftraggebers. Wenn die Kündigung seitens des Auftraggebers innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Produktion erfolgt, so behält Denis Pernath den Anspruch gegenüber dem Auftraggeber auf die volle vertragliche Vergütung zur Abgeltung seiner sämtlichen Ansprüche.

8 Archivierung Bildmaterial/Dateien; Herausgabe von Original-Dateien und Daten; Eigenwerbung

8.1 Denis Pernath archiviert das gelieferte Bildmaterial grundsätzlich 6 Monate. Da­rüber hinaus haftet Denis Pernath nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit der erneuten Lieferung der Daten.
8.2 Auf Wunsch des Auftraggebers können sämtliche Projektdaten und -medien kostenpflichtig archiviert werden. Dies hat der Auftraggeber Denis Pernath unverzüglich bei Angebotsunterzeichnung mitzuteilen.
8.3 Sämtliches Rohmaterial sowie Begleitmedien (Konzepte, Entwürfe, Layouts, Projektdateien, etc.) verbleiben bei Denis Pernath und werden dem Auftraggeber nicht ausgehändigt. Ein komplettes Buyout von Rohmaterial ist prinzipiell möglich, bedarf allerdings einer gesonderten Vereinbarung. Die Kosten hierfür belaufen sich in der Regel auf 100 % der Produktionssumme.
8.4 Der Auftraggeber gestattet Denis Pernath, das Bildmaterial in finaler Form nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber in den Werbeunterlagen und auf der eigenen Website von Denis Pernath sowie in Pressemitteilungen und sonstige Mitteilungen an die Öffentlichkeit zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8.5 Denis Pernath behält sich das Recht vor, eine Kopie – gleich welcher Art – des Werkes und der dazu gehörigen Begleitmaterialen (Rohmaterial, Konzepte, Projektkopien etc.) einschließlich der im Zuge der Projektdurchführung erzielten Arbeitsergebnisse zu Archivzwecken zurückzubehalten. Dies ist jedoch nicht seine Pflicht.

9 Vertragsstrafe; Schadensersatz

9.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Denis Pernath erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall die Zahlung einer von Denis Pernath angemessen festzusetzenden und im Streitfall über die Angemessenheit vom zuständigen Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe vereinbart. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungs­fähigem Urhebervermerk (ausschließlich redaktionelle Nutzung) ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Nutzungshonorar an Denis Pernath zu zahlen.

10 Datenschutz

Die an Denis Pernath mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Denis Pernath verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

11 Allgemeines

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
11.2 Nebenabreden zum jeweiligen Auftrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.3 Die etwaige Nichtigkeit beziehungsweise Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Stand: 27. Juli 2016

Denis Pernath Photography
Fraunhoferstraße 42, 80469 München
M +49 172 8443208, denis@pernath.de
pernath.de

USt-IdNr. DE187682663